Zum 31.12.2010 trat die Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg außer Kraft. Jetzt muss jede Gemeinde selbst entscheiden, ob und inwieweit sie ihre Bäume schützen will.
Die meisten Nachbargemeinden haben eine eigene Baumschutzsatzung.
In der Dezembersitzung der Gemeindevertretung von Fredersdorf-Vogelsdorf brachte die SPD den Antrag ein, die bisherige Landesregelung als örtliche Satzung zu übernehmen. Die Mehrheit beschloss, hierzu zunächst die Bürger anzuhören.
Aus unserer Sicht muss eine Baumschutzsatzung einen Kompromiss zwischen den Interessen der Grundstückseigentümer und den Interessen des Naturschutzes darstellen. Einerseits prägen alte Bäume nicht nur unser Ortsbild. Große Bäume verdunsten im Sommer auch hunderte Liter Wasser und sorgen so dafür, dass benachbarte Häuser nicht im Schichtenwasser versinken.
Andererseits dürfen die Grundstückseigentümer nicht zu sehr gegängelt werden.
Die SPD-Fraktion greift daher die bisher im Land Brandenburg geltende Regelung auf und schlägt vor:
- Auf bebauten Ein- und Zweifamiliengrundstücken soll auch zukünftig weitgehend jede Fällung erlaubt sein.
- Dagegen sollen wie bisher auf unbebauten Grundstücken die dort gewachsenen Bäume im Regelfall geschützt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn z.B. ein Neubau dort sonst nicht oder nur mit hohen Mehrkosten möglich wäre.
Den vollständigen Antragstext können Sie in der Anlage nachlesen.
Volker Heiermann
Anlage:
Text des Entwurfs zur Baumschutzsatzung