Ende 2010 wurde die Brandenburger Baumschutzsatzung aufgehoben. Seitdem wurde laut Bürgermeister Dr. Klett bei uns viel gefällt. Der Naturschutzbund Deutschland verwies z.B. auf eine im Februar gefällte Blutbuche mit einem Stammumfang von mindestens 3 m. Den Grundstücksbesitzer hatte ihr vieles Laub gestört.
Die SPD setzte sich dafür ein, dass die alte Brandenburger Baumschutzsatzung zukünftig als Ortssatzung weiter gilt. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken können danach auf ihren Grundstücken weitgehend frei entscheiden, ob sie Bäume fällen wollen. Sie schützt aber jahrzehntealte Großbäume, insbesondere auf unbebauten Grundstücken. Diese dürfen nur gefällt werden, wenn z.B. das Grundstück sonst nicht bebaut werden kann.
Dagegen hatten aber gleich 2 Seiten Einwände:
- Den 100%igen Naturschützern ging der SPD-Entwurf nicht weit genug. Sie wollten eine Baumschutzsatzung wie in Neuenhagen. Dort ist auch auf Ein- und Zweifamilienhaus-grundstücken fast jede Fällung untersagt.
- Den 100%igen Befürwortern der Freiheit des Eigentums war sie zu einengend. Auch auf ungenutzten Grundstücken müsse eine Fällung erlaubt sein, wenn sich dadurch ein höherer Verkaufspreis erlösen lässt.
Die Bürger wurden hierzu befragt. 16 Bürger befürworteten den SPD-Vorschlag, 8 Bürger argumentierten dagegen. Allerdings fügte einer der Bürger, die dagegen waren, 199 Unter-schriften bei, die seine Ansicht stützten.
Die Gemeindevertretung am 26. Mai 2011 lehnte eine eigene Baumschutzsatzung ab. 10 Gemeindevertreter waren dafür, 10 Gemeindevertreter waren dagegen.
Den ursprünglichen SPD-Entwurf einer gemeindlichen Baumschutzsatzung fügen wir in der Anlage bei. Die farblichen Hervorhebungen wurden nachträglich eingefügt, um die wichtigen Stellen zu markieren.
Volker Heiermann