Werner Siegwart Schippel (MdL)
Potsdam – Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Werner Siegwart Schippel, hat heute die Lockerung der Härtefallverordnung durch das Innenministerium begrüßt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass einige Wünsche offen geblieben sind.
"Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Ministerium des Innern die Verordnung nach einem Jahr Tätigkeit evaluiert und Änderungen vorgenommen hat. Demnach kann die Härtefallkommission auch dann noch über einen Fall beraten, wenn es bereits einen Rückführungstermin gibt. Das war bisher nicht möglich. Dies zu ändern, war ein wichtiges Anliegen der Härtefallkommission und auch der SPD", so Schippel. "Gleichwohl sind einige Wünsche offen geblieben." So hatte der Flüchtlingsrat ein Stimmrecht für die Ausländerbeauftragte angeregt – wie es in den meisten Bundesländern üblich ist. Ferner hat er sich für eine Sonderregelung für gut integrierte Kinder ausgesprochen, deren Eltern einen Ausschlussgrund erfüllen."
Die Härtefallkommission Brandenburg hat seit ihrer Einrichtung Anfang letzten Jahres nach Ansicht der SPD-Fraktion hervorragende Arbeit geleistet. Sie ist ein von der Landesregierung eingerichtetes unabhängiges Gremium. Ihre zehn Mitglieder sind auf Vorschlag der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen worden. Die Härtefallkommission prüft, ob bei ausreisepflichtigen Ausländern dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die zu einem Härtefall führen. Wenn zwei Drittel der Kommissionsmitglieder das Vorliegen eines Härtefalles bejahen, richtet die Kommission sich mit einem Härtefallersuchen an das Ministerium des Innern. Wenn sich dieses den Empfehlungen anschließt, erhalten die Betroffenen eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Die Kommission kann nur tätig werden, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. In den letzten Monaten gab es Anregungen der Kommission, diese Ausschlussgründe zu flexibilisieren und sie zu Regelausnahmegründen zu machen, um so auf besondere Einzelfälle angemessen reagieren zu können. Nunmehr hat das Innenministerium die Kommissionsverordnung überarbeitet.