Immer mehr unserer Nebenstraßen werden beim Ausbau an den Rändern mit sog. Tiefborden eingefasst, die über die Straßenoberfläche nicht hinausragen.
Jüngst kam es zwischen zwei Autofahrern zum Streit: Der eine hatte sein Fahrzeug auf der ansonsten fahrzeugfreien asphaltierten Fahrbahn rechts abgestellt. Der andere sagte, er sei dadurch ein Verkehrshindernis und müsse auf dem rechts anschließenden Grünstreifen parken.
Die SPD fragte bei der Verwaltung nach.
Der Bürgermeister antwortete, der Autofahrer handelte rechtmäßig. Grundsätzlich ist am rechten Fahrbahnrand auf der Fahrbahn zu parken. Straßenteile, die von der Fahrbahn durch Borde (Hoch- oder Tiefborde) abgegrenzt sind, stellen keinen Seitenstreifen dar, auf dem geparkt werden darf.
V. Heiermann