Jutta Lieske (MdL)
Potsdam - Die SPD-Fraktion schlägt Jutta Lieske als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Bodenreform vor. Das beschloss sie in ihrer heutigen Sitzung. Der Ausschuss soll in der nächsten Landtagssitzung am 27. Februar beschlossen werden. Zuvor wird Ministerpräsident Matthias Platzeck eine Regierungserklärung halten. Der Ausschuss wird voraussichtlich am 03. März seine Arbeit aufnehmen und soll mit neun stimmberechtigten Abgeordneten besetzt sein (SPD: 3; Die Linke: 3, CDU: 2; DVU: 1).
Der nicht stimmberechtigte Vorsitz des Ausschusses geht turnusgemäß an die SPD. SPD-Fraktionschef Günter Baaske: "Jutta Lieske zeichnet bei konsequenter Zielstrebigkeit und klarem Pragmatismus eine große Fähigkeit zum Interessenausgleich aus. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Verwaltungschefin kann sie einen Ausschuss führen und durch ihre starke Bindung an den ländlichen Raum Brandenburgs kennt sie die Probleme mit der Bodenreform". Als ständige Mitglieder sollen für die SPD-Fraktion die Abgeordneten Ralf Holzschuher, Thomas Günther und Susanne Melior in dem Ausschuss arbeiten.
Die Verwaltungsfachwirtin Jutta Lieske ist seit 2004 SPD-Landtagsabgeordnete. Sie ist Mitglied im SPD-Arbeitskreisen Bildung und Infrastruktur/Umwelt/Agrar und im Bildungsausschuss des Landtags, sowie im Landesjugendhilfeausschuss. Sie war Amtsdirektorin des Amtes Letschin von 1992 bis 2003 und hauptamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Letschin 2003 bis 2004. Viele Jahre war sie Mitglied kommunaler Verbände. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Lieske: "Wir müssen dazu beitragen, den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Der Ausschuss soll aufklären. Ich will dazu beitragen, dass das in allen Einzelheiten gelingt. Mir liegt sehr daran, dass der Ausschuss zügig arbeitet und Wahlkampfgetöse unterbleibt. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung an einer schnellen Erledigung des Untersuchungsauftrages interessiert ist und auch deshalb alle Fragen ohne Umschweife beantwortet und geforderte Fakten und zeitliche Abläufe darlegt. Allen Beteiligten muss klar sein, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs das Land Brandenburg vor eine schwierige Situation stellt."
Von den 80.000 Bodenreformgrundstücken wurde mit 79 Prozent die größte Anzahl – insgesamt 63.000 Flächen – privaten Berechtigten zugeteilt. 7.000 der verbleibenden 17.000 Grundstücke erhielt das Land rechtskräftig. Über den Umgang mit den restlichen 10.000 Grundstücken geht die aktuelle Diskussion.